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SWI 5, Mai 2017, Seite 251

Die neuen deutschen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung

Der deutsche Gesetzgeber hat bereits im Juni 2013 den sogenannten „authorized OECD approach“ (AOA) zur Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte in das Außensteuergesetz übernommen. Im Oktober 2014 wurde dazu die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, im Dezember 2016 wurden die „Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung“ veröffentlicht. Dem AOA entsprechend will der deutsche Fiskus damit sicherstellen, dass die Ergebnisabgrenzung innerhalb des Einheitsunternehmens den gleichen Grundsätzen folgt wie zwischen verbundenen, rechtlich selbständigen Unternehmen. Dieser Ansatz mag bei „Dauerbetriebsstätten“ sinnvoll und zweckmäßig sein, stößt aber bei „temporären Betriebsstätten“, wozu Bauausführungen und Montagen zu zählen sind, auf Schwierigkeiten. Sowohl die Verordnung als auch das Anwendungsschreiben widmen deshalb diesen meist „ungewollten“ Betriebsstätten eigene Kapitel und Abschnitte.

In einem Beitrag in der Aprilausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift Transfer Pricing International (TPI) beschäftigt sich Stefan Bendlinger mit dem deutschen Ansatz der Betriebsstätten-Ergebnisabgrenzung bei Bau- und Montagebetriebsstätten iSd Art 5 Abs 3...

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