Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlängerung der Schonfrist für verspätete mBGM
Der Nationalrat hat am das Pensionsanpassungsgesetz 2020 (PAG 2020) beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalverrechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schonfrist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis verlängert (§ 689 Abs 9 ASVG). Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.