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SWI 5, Mai 2020, Seite 256

EuGH: Gibraltar-Gesellschaften fallen nicht in den Anwendungsbereich der Mutter‑Tochter‑Richtlinie

Im GVC Services, C-458/18, ging es um Fragen des bulgarischen Verwaltungsgerichts der Stadt Sofia, das Zweifel hatte, ob die Begriffe „nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaften“ und „corporation tax im Vereinigten Königreich“ auch in Gibraltar eingetragene und dort körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften umfassen. Dem lag ein Rechtsstreit zwischen der GVC Services (Bulgaria) EOOD mit Sitz in Bulgarien (im Folgenden: GVC) und dem Direktor der Direktion „Anfechtung und Steuer-/Sozialversicherungspraxis“ in Sofia (im Folgenden: Direktor) wegen eines Steuerprüfungsbescheides zugrunde, mit dem Steuerschulden in Bezug auf Dividenden festgestellt wurden, die GVC für den Zeitraum vom Juli 2011 bis April 2016 an ihre Muttergesellschaft, die PGB Limited – Gibraltar (im Folgenden: PGB) mit Sitz in Gibraltar, ausgeschüttet und an diese ausgezahlt hatte.

GVC ist eine Ein-Personen-GmbH bulgarischen Rechts, die Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie erbringt. Bis zum befand sich ihr Kapital im Alleineigentum der PGB, einer in Gibraltar gegründeten Gesellschaft. Im Zeitraum vom bis wurden von GVC Dividenden an ihre M...

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