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Melde- und Bereithaltepflichten nach dem LSD-BG
Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen in- und ausländischen Arbeitgebern schaffte das LSD-BG eine Vielzahl von Verpflichtungen für grenzüberschreitende und rein inländische Arbeitseinsätze. Durch diese Regelungen soll gewährleistet werden, dass in- und ausländische Arbeitgeber zu annähernd gleichen Bedingungen ihre Leistungen erbringen. Insbesondere ausländische Arbeitgeber treffen diesbezüglich weitergehende Melde- und Bereithaltepflichten bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen. Der nachstehende Beitrag soll einen Überblick über diese Verpflichtungen geben und die aktuelle Judikatur der Landesverwaltungsgerichte dazu näher darstellen.
Rechtliche Grundlagen
Bei grenzüberschreitenden Entsendungen oder Überlassungen von Arbeitskräften treffen ausländische Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz insbesondere folgende Pflichten:
Vornahme einer Entsendemeldung (ZKO3) oder einer Überlassungsmeldung (ZKO4);
Beantragung eines A1-Dokuments oder des Sozialversicherungsdokuments E 101;
Bereithaltung der ZKO-Meldung und der Sozialversicherungsdokumente am Einsatzort oder Zugänglichkeitsmachung in elektronischer Form;
Bereithaltung der Lohnunterl...