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PV-Info 9, September 2017, Seite 14

Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (6,06 € pro Tag) war ein Kredit für Geburten vor dem , der bei Verbesserung der Einkommenssituation wieder zurückzuzahlen war. Der Rückzahlungsbetrag ist ein gewisser Prozentsatz des Einkommens und muss an die Abgabenbehörde bezahlt werden. Für Geburten nach dem und vor dem kann bis zum Ablauf des siebten Kalenderjahres, das dem Jahr der Geburt des Kindes folgt (letztmalig wird also das Jahr, in dem das Kind sein achtes Lebensjahr vollendet, geprüft) die Rückzahlung schlagend werden ().

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wurde zur Rückzahlung von zuerst 1.867,82 € und letztlich 648,42 € Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet. Das Kind wurde 2007 geboren. Der Beschwerdeführer ist der Kindesvater und lebte vom bis zum mit der Kindesmutter im gemeinsamen Haushalt. Er stellte gemeinsam mit der Kindesmutter den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld und verpflichtete sich gemeinsam mit dieser zur Rückzahlung. 2010 betrug das Gesamteinkommen beider Elternteile zusammen 37.365,33 € (Mutter: 13.480,20 €; Vater: 23.876,13 €).

Der Beschwerdeführer brachte vor, dass er nur kurz mit der Kindesmu...

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