BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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Vor § 1
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Bauarbeiter-Urlaubskasse (Hrsg), FS 35 Jahre Bauarbeiter-Urlaubskasse 1946 bis 1981 (1981); Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
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Kernaufgabe der BUAK ist die Abwicklung des Urlaubs der Bauarbeiter; nach wie vor ist dieser Sachbereich auch von seiner finanziellen Bedeutung her der größte. Im Laufe der Zeit wurden aber im BUAG auch andere arbeitsrechtliche Regelungen für die Bauwirtschaft verankert; das BUAG regelt nunmehr
das Urlaubsrecht (§§ 4-12),
das Abfertigungsrecht, und zwar
die Winterfeiertagsvergütung (§§ 13i-13k) und
das Überbrückungsgeld (§§ 13l-13q), wobei die beiden letzteren Sachbereiche keine Entsprechung im allgemeinen Arbeitsrecht haben.
Das BUAG enthielt in seiner Stammfassung nur Bestimmungen zum Urlaub und hieß daher Bauarbeiter-Urlaubsgesetz; die Erweiterung um die Abfertigung führte zur Änderung der Gesetzesbezeichnung in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), während die letzten beiden Sachbereiche im Titel des Gesetzes nicht mehr zu einer Änderung geführt haben.
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Das Arbeiterurlaubsgesetz (StGBl 1919/395) brachte erstmals für alle Arbeiter, ...