BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 12 Deckung des Aufwandes
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiterurlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Widorn, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (1973); Fink/Tschepl, Schlechtwetterentschädigung und Winterarbeitsförderung (1975).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematische Stellung | |||
II. | Schlechtwetterentschädigungsbeitrag | |||
A. | Rechtsnatur | |||
B. | Erfasste Arbeitsverhältnisse | |||
C. | Beitragsgrundlage | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Einzelne Entgeltbestandteile | |||
D. | Höhe (Prozentsatz) | |||
1. | Regelung im BSchEG | |||
2. | Änderung des Schlechtwetterbeitrags durch V | |||
III. | Einhebung des Schlechtwetterentschädigungsbeitrags (Abs 5) | |||
IV. | Gebarung | |||
A. | Keine Rechtspersönlichkeit eines „Schlechtwetterfonds“ | |||
B. | Zuschüsse des Bundes | |||
C. | Beitragsänderung |
I. Systematische Stellung
1
Regelungsgegenstand des § 12 sind die Beiträge, die AG und AN zur Finanzierung der Rückerstattungen der Schlechtwetterentschädigungen zu leisten haben.
Aufgrund der historischen Entwicklung (AlV) wird der Beitrag mit dem sonst sv-rechtlich gebräuchlichen Begriff Beitrag bezeichnet; das BUAG spricht hingegen von Zuschlägen.
2
Bei der „Regelung der Deckung des Aufwandes für die Schlechtwetterentschädigung wird davon ausgegangen, dass an der Regelung in erster Linie d...