BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 25a
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Haftung für BUAG-Zuschläge bei überlassenen Bauarbeitern. Zur Novelle des § 14 AÜG, ASoK 2009, 362; Wiesinger, Die Beschäftiger-Bürgschaft nach § 14 AÜG. Wirkung von Teilzahlungen - Verjährung - Verhältnis zur Auftraggeberhaftung, ZAS 2013/35, 214.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||||
II. | Zivilrechtliche Haftungen | ||||
A. | Haftungsbestimmungen im BUAG | ||||
1. | Übernehmerhaftung (Abs 1 und 2) | ||||
a) | Allgemein | ||||
b) | Insolvenz | ||||
2. | Betriebsnachfolge durch Angehörige oder maßgeblich Beteiligte, sowie Haftung mit Wirtschaftsgütern (Abs 3-6) | ||||
3. | Organhaftung (Abs 7) | ||||
B. | Besondere Haftungsbestimmungen außerhalb des BUAG | ||||
1. | Gesetzliche Bürgschaften | ||||
a) | Allgemeines zu gesetzlichen Bürgschaften | ||||
b) | Beschäftiger-Bürgschaft (§ 14 AÜG) | ||||
c) | Erweiterte Auftraggeberhaftung (§ 9 LSD-BG) | ||||
2. | |||||
3. | Schadenersatz gegen strafrechtliche Täter | ||||
4. | Haftung des Insolvenz-Entgeltfonds | ||||
III. | Strafrechtliche Verantwortlichkeit |
I. Allgemeines
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Schon die Stammfassung enthielt in § 25 Abs 6 (Abs 7 seit der Nov BGBl 1976/393) eine Haftungsbestimmung. Die Nov BGBl 1989/363 schuf mit § 25a einen eigenen Paragraphen, in dem die Haftung Dritter normiert ist. Motiv war eine Anpass...