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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3044-1

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 15 Zusammensetzung der Verwaltungsorgane

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1- 4
II.
Die einzelnen Organe (Abs 1-5)
A.
Obmänner und Stellvertreter
5- 10
B.
Vorstand
11- 15
C.
Ausschuss
D.
Kontrollausschuss
17, 18
E.
Beirat
19- 21
F.
Gruppe
III.
Amtsdauer (Abs 6)
23- 25
IV.
Beschlussfassung eines Organs (Abs 7)
A.
Organsitzungen
26, 27
B.
Beschlussfassung
1.
Stimmrecht
2.
Beschlussfassung im eigentlichen Sinn
29- 33
C.
Fehlerhafte Beschlüsse

I. Grundsätzliches

1

Regelungsinhalt des § 15 ist die Zusammensetzung der Organe; zu den Voraussetzungen für die Bestellung der Organwalter siehe bei § 14, zu den Kompetenzen der Organe bei § 16.

2

Alle Organe der BUAK zeichnen sich dadurch aus, dass sie paritätisch von Vertretern der AG- und der AN-Seite bestellt werden („Gruppe“), aber ein einheitliches Organ bilden (zur Bedeutung der Gruppe siehe Rz 22).

3

Die Organe sind seit der Nov BGBl I 2007/35 für alle Sachbereiche zuständig und nicht mehr getrennt zu errichten.

4

Die Organwalter der BUAK werden von den gesetzlichen Interessenvertretungen entsandt. Sofern das BUAG nicht selbst eine Stellvertretung vorsieht (etwa beim Obmann hinsichtlich der Vorsitzführung ...

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

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