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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3044-1

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Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 14 Zweck und Wirkungsbereich; Mitglieder der Verwaltungsorgane

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Entwicklung des Organisationsrechts der BUAK
1
II.
Rechtsform der BUAK und Organisationsrecht (Abs 2 und 3)
A.
Die BUAK als Körperschaft öffentlichen Rechts (Abs 2)
2- 5
B.
Organisationsrecht
1.
Regionale Gliederung (Abs 3)
6- 8
2.
Sachbereiche
9, 10
III.
Zweck (Abs 1)
A.
Zweck
11, 12
B.
Datenschutz
13- 15
IV.
Organwalter (Abs 4 und 5)
A.
Bestellung (Abs 4)
1.
Bestellung durch die gesetzliche Interessenvertretung
2.
Voraussetzungen für eine Bestellung
17- 19
B.
Abberufung (Abs 4)
20, 21
C.
Entschädigung und Barauslagen (Abs 5)
22, 23

I. Entwicklung des Organisationsrechts der BUAK

1

Das Organisationsrecht der Bauarbeiter-Urlaubskasse war in § 19 BArbUG 1946 nur in sehr wenigen Grundzügen geregelt und sah eine nähere Ausgestaltung des Organisationsrechts durch V vor. Dies geschah mit der Durchführungsverordnung zum Bauarbeiter-Urlaubsgesetz (BGBl 1946/114, mehrfach novelliert). Erst das BArBUG 1972 (BGBl 1972/414) verlagerte wesentliche Teile des Organisationsrechts auf Gesetzesebene, allerdings unter Beibehaltung der vorherigen Praxis.

Mit der Schaffung des Sachbereichs Abfertigung (BGBl 198...

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