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Deutsche Organschaft über die Grenze
Mit hat der EuGH in der Rs C-40/13 entschieden, dass Gewinne und Verluste von niederländischen Schwestergesellschaften steuerlich auch konsolidiert werden müssen, wenn die Muttergesellschaft nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Walter (Praxis Internationale Steuerberatung 2015, 153 ff) kommt zum Ergebnis, dass auch die Einschränkungen bei der Organschaft in Deutschland von den Aussagen des EuGH betroffen sind. Es sei zwar nicht zu bestreiten, dass es dem nationalen Gesetzgeber überlassen sei, wie er einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vermeide. Doch dies berechtige die Mitgliedstaaten nicht, weiterhin den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, der Kelch möge an ihnen vorbeigehen. Es bestehe insb dann für sie kein Anlass zur Hoffnung, wenn – wie in Deutschland – durch gesetzgeberische Maßnahmen sichergestellt werden könne, dass eine steuerliche Konsolidierung zwischen deutschen Schwestergesellschaften das inländische Steueraufkommen nicht dadurch beeinträchtigt, dass ausländische Verluste zulasten des inländischen Fiskus importiert werden.