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PV-Info 1, Jänner 2017, Seite 2

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Änderungen des AZG und des ARG

Mit dem BGBl I 2016/114, ausgegeben am , wurde die Richtlinie 2014/112/EU des Rates vom zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt, ABl L 367 vom , S 86, umgesetzt. Dadurch ergeben sich folgende Änderungen im AZG und im ARG, welche mit in Kraft treten:

Bisher galten im Schiffsdienst für Hafenunternehmen dieselben Bestimmungen wie für den Schiffsdienst in Schifffahrtsunternehmen, künftig ist eine Differenzierung vorzunehmen. § 18b Abs 1 AZG bleibt inhaltlich unverändert, gilt aber nur mehr für den Schiffsdienst von Hafenunternehmen. Die Bestimmungen für den Schiffsdienst in Schifffahrtsunternehmen finden sich nun in § 18b Abs 3 bis 9 AZG. So wird etwa in § 18b Abs 6 AZG eine Ausnahme von § 18 Abs 2 AZG normiert, da die Richtlinie eine Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit mit 14 Stunden verlangt. Gemäß § 19 Abs 6 ARG beträgt der Durchrechn...

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