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EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist unionsrechtskonform
Der EuGH hat die in der Vorlage des deutschen BVerfG zum Ausdruck gebrachten erheblichen Zweifel an der Unionsrechtskonformität des im September 2012 von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigten OMT-Programms (Outright Monetary Transactions) verworfen. Dieses Programm für den Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten: Art 119, 123 Abs 1, Art 127 Abs 1 und 2 AEUV sowie Art 17 bis 24 des Protokolls (Nr 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sind dahin auszulegen, dass sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) dazu ermächtigen, ein Programm für den Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten wie dasjenige zu beschließen, das in der Pressemitteilung angekündigt wurde, die im Protokoll der 340. Sitzung des Rates der EZB am 5. und genannt ist (, Gauweiler).