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Gruppenbesteuerung und Umsatzsteuer
Der , Skandia America Corp. USA, filial Sverige, entschieden, dass nach den Vorschriften der MwStSyst-RL 2006/112/EG die von einer Hauptniederlassung in einem Drittland zugunsten einer Zweigniederlassung in einem Mitgliedstaat erbrachten Dienstleistungen steuerbare Umsätze darstellen, wenn die Zweigniederlassung einer Gruppe von Personen angehört, die als einziger Mehrwertsteuerpflichtiger angesehen werden könne. Heinrichshofen (UR 2014, 890 ff) legt dar, dass der EuGH in seiner Würdigung einen völlig anderen Weg als Generalanwalt Wathelet beschritten habe. Insbesondere akzeptiere der EuGH, dass die Zweigniederlassung bei einer Einbindung in eine Unternehmensgruppe ihre mehrwertsteuerrechtliche Unselbständigkeit gegenüber ihrem Stammhaus verliere und aus diesem Grund auch die Innenumsätze mit dem Stammhaus steuerbar sind.