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Vermögensverwaltende Personengesellschaften im DBA-Recht
Die Besteuerung von – insb. vermögensverwaltenden – Personengesellschaften im DBA-Recht ist ein schwieriges und in den einzelnen Staaten unterschiedlich gelöstes Thema. Pohl (IStR 2013, 699 ff.) stellt die auch diese Frage neu regelnde Vorschrift des § 50i dEStG dar. Auch bei bloßen vermögensverwaltenden Personengesellschaften soll Deutschland trotz fehlender abkommensrechtlicher Betriebsstätte das Besteuerungsrecht zukommen. Grundsätzlich geht es bei § 50i dEStG darum, die Besteuerung von steuerfrei entstrickten Wirtschaftsgütern wieder zurückzuerobern. Für Pohl ist diese gesetzliche Regelung, die die bisherige Verwaltungspraxis kodifiziert, im Grundsatz verständlich. Kritikwürdig sei aber die Ausgestaltung der Norm, die nicht nur ihren überschießenden Charakter offenbare, sondern auch eine Reihe praktisch relevanter Zweifelsfragen aufwerfe. Ausdrücklich offen lässt Pohl aber, ob der aus § 50i dEStG resultierende Treaty Override den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspreche; darüber werde generell in Kürze das BVerfG entscheiden.