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SWI 11, November 2013, Seite 509

Körperschaftsteuerliche Organschaft in Deutschland

Anders als Österreich kennt Deutschland keine Gruppen-, sondern weiterhin „nur“ eine Organschaftsbesteuerung. Schmidt/Ungemach (Praxis Internationale Steuerberatung 2013, 274 ff.) berichten über wesentliche gesetzliche Neuerungen für die körperschaftsteuerliche Organschaft mit grenzüberschreitendem Bezug. Zu nennen ist insb. das Erfordernis der Zuordnung der Organbeteiligung zu einer inländischen Betriebsstätte des Organträgers, die nach funktionalen Gesichtspunkten vorgenommen werden und immer dann erfüllt sein soll, wenn zwischen den Unternehmen von Organträger und Organgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht. Die Autoren weisen darauf hin, dass die bloße Erbringung entgeltlicher administrativer oder kaufmännischer Dienstleistungen durch eine Organträger- an die Organgesellschaft eine funktionale Zuordnung zu einer inländischen Betriebsstätte nicht begründen könne. Zusätzlich erforderlich seien Managementleistungen nach Art einer Management- bzw. Führungs- oder Funktionsholding durch die inländische Betriebsstätte des Organträgers gegenüber der Organgesellschaft.

Rubrik betreut von: Toifl
Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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