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PV-Info 2, Februar 2015, Seite 13

Highlights aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2014

Thomas Kiesenhofer

Mit Erlass vom , BMF-010222/0084-VI/7/2014, werden vor allem die Neuerungen des Jahres 2014 im EStG sowie in der Pendlerverordnung und in der Sachbezugswerteverordnung in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) eingearbeitet. Was insbesondere wichtig für die Personalverrechnung ist, finden Sie hier im Überblick.

Rz 70h LStR 2002

Obwohl Urlaubsersatzleistungen gemäß § 67 Abs 8 lit d EStG teilweise als laufender Bezug zu besteuern sind, stellen sie insgesamt einen sonstigen Bezug dar. Für Urlaubsersatzleistungen ist daher die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG zur Gänze nicht anwendbar. Der laufende Teil der Urlausersatzleistung ist somit als steuerpflichtiger laufender Bezug, der Anteil an Sonderzahlungen als sonstiger Bezug im Sinne des § 67 Abs 1 und 2 EStG zu versteuern.

Urlaubsersatzleistung und begünstigte Auslandstätigkeit

Tipp: Im Gegensatz dazu fällt laufendes Urlaubsentgelt für während der begünstigten Auslandstätigkeit konsumierten Urlaub als laufender Bezug unter den Befreiungstatbestand. Urlaub unterbricht die begünstigte Auslandstätigkeit nicht, wenn vor dem Urlaubsantritt die Mindestzeit von einem Monat erfüllt wird und nach dem Urlaub die Arbeit in der ausländischen Arbeitsstätte wieder aufgenommen wird.

Sachbezug für die Privatnutzung arbeitgebereigener Kfz und Abstellplätze

Rz 181, 186, 197 bis 200 LS...

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