Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen im Arbeitszeitgesetz
Durch das Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), BGBl I 2014/94, ausgegeben am , wurden auch Änderungen im AZG vorgenommen. Die wesentlichen Inhalte dieser Novelle werden im Folgenden dargestellt, wobei auf bloß für bestimmte Arbeitnehmergruppen (zB Lenker von Kfz oder Arbeitnehmer im Straßenbahnverkehr) geltende Änderungen nicht Bedacht genommen wird. Die (hier behandelten) Änderungen traten mit in Kraft.
Grundsätzliches
Das Regierungsprogramm sieht eine Reihe von Erleichterungen für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten vor. Die hier vorgestellte Novelle dient der Umsetzung dieser Vorhaben. Überdies wurden damit die in § 11 Abs 8 und 10 AZG normierten Verpflichtungen für den Arbeitgeber, das Arbeitsinspektorat innerhalb von 14 Tagen vor Einführung der durchlaufenden mehrschichtigen Arbeitsweise (unter Anschluss eines Schichtplanes) sowie von der erstmaligen Heranziehung von Arbeitnehmern zu Arbeiten im Sinne des NSchG zu informieren und ihm auf Verlangen eine Abschrift der Regelung über die Kurzpausen zu übermitteln, im Sinne des Abbaus von Verwaltungslasten aufgehoben.
Aufzeichnungen der Arbeitszeit
Grundsätzlich müssen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit durch Dokumentation der Arbeitsstund...