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Gemeinnützigkeitsrechtliche Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit im Rechtsvergleich
Exclusiveness and Directness in Charity Law: A Comparison
Under Austrian law, charitable entities have to fulfil a number of rather severe criteria in order to benefit from preferential tax treatment. The requirements of exclusiveness and directness of the promotion of charitable purposes, in particular, constitute a substantial hurdle to charitable activity. Sabine Heidenbauer provides a comparative view on these criteria and demonstrates how selected jurisdictions offer a more favourable legal framework for charitable entities in these respects.
I. Zur Aktualität des Themas
Das österreichische Gemeinnützigkeitsrecht sieht mit den Kriterien der Ausschließlichkeit (§ 39 BAO) und Unmittelbarkeit (§ 40 BAO) zwei wohlgepflogene Voraussetzungen für die Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen vor. Im Rechtsvergleich erweisen sich die genannten Kriterien als relativ streng. Dies und die aktuell vor allem politisch diskutierte Reform des österreichischen Gemeinnützigkeitsrechts sollen zum Anlass genommen werden, ausgewählte ausländische Rechtsordnungen auf das Vorhandensein und in der Folge gegebenenfalls auf die konkrete Ausgestaltung eines Ausschließlichkeits- bzw Unmittelbarkeitskriteriums zu untersuchen. Der Blick über die Grenzen Österreichs soll die Deb...