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Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung und europäische Grundfreiheiten
Schön (Beihefter zu IStR 6/2013) hat ein Gutachten zu der Frage veröffentlicht, ob die §§ 7 ff. AStG im Einklang mit den europäischen Grundfreiheiten stehen. Die §§ 7 ff. AStG sehen ein Sonderregime für die Beteiligung inländischer Steuerpflichtiger an ausländischen Kapitalgesellschaften vor, die sog. passive Einkünfte erzielen und in ihrem Sitzstaat einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Das österreichische Steuerrecht kennt zwar keine Hinzurechnungsbesteuerung, die Missbrauchsvorschriften des § 10 KStG (explizit) sowie zumindest Teile der Finanzverwaltung bei der Auslegung des § 22 BAO (zumindest implizit) knüpfen aber an vergleichbare Kriterien an. Schön vertritt die damit auch auf Österreich übertragbare These, dass der Ansässigkeitsstaat des Investors die steuerpolitischen Grundentscheidungen anderer Mitgliedstaaten akzeptieren müsse. Unterschiedliche Anknüpfungen bei Inlandssachverhalten und Sachverhalten in anderen Mitgliedstaaten seien daher unionsrechtlich kaum zu rechtfertigen. Da der EuGH zudem bisher Differenzierungen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten kaum anerkannt hat, ist für Schön fraglich, ob der Kampf gegen „Missbräuche“ außerhalb der EU in Zukunft durch den EuGH in ...