Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
COVID-19: Verkehrsbeschränkungen, Regelung für Risikogruppen
Seit August 2022 gilt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung. Zudem ist der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit (derzeit) ausgelaufen. Für Angehörige von Risikogruppen besteht nach derzeitiger Rechtslage noch bis Ende Oktober 2022 unter bestimmten Voraussetzungen ein Freistellungsanspruch. Im Folgenden wird ein Überblick über die aktuelle Situation gegeben.
Verkehrsbeschränkung
Die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV, Art 3 BGBl II 2022/295 idF BGBl II 2022/341) gilt seit und löst die Quarantäne (behördliche Absonderung) nach dem EpiG ab. Aufgrund von SARS-CoV-2 ausgestellte Absonderungsbescheide gemäß § 7 EpiG verlieren daher mit diesem Datum ihre Rechtswirkungen. Wurde für eine Person aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein Absonderungsbescheid gemäß § 7 EpiG ausgestellt, dessen Laufzeit am noch andauert, gelten somit ab diesem Zeitpunkt die Verkehrsbeschränkungen nach der COVID-19-VbV.
Die COVID-19-VbV gilt für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt. Nicht von ihrem Geltungsbereich umfasst sind daher etwa Kontaktpersonen eines positiv Getesteten. Die Verkehrsbeschränkungen enden jedenfalls spätestens zehn Tage ab dem Zeitpu...