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Entgeltanspruch überlassener Arbeitskräfte
8 ObA 18/14a; Rauch, Der Entgeltanspruch überlassener Arbeitskräfte, PV-Info 7/2014, 18.
Die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 3 AÜG bei der Beurteilung der Angemessenheit des Entgelts für die Dauer der Überlassung bezieht sich nur auf das im Beschäftiger-Kollektivvertrag verankerte kollektivvertragliche Mindestentgelt.
S. 318 Ein Anspruch auf Angleichung der Ist-Löhne nach Maßgabe der Ist-Lohnerhöhungen nach dem Beschäftiger-Kollektivvertrag auf überkollektivvertragliche Entgelte kann daraus nicht abgeleitet werden.