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Bauleistungen ausländischer Unternehmer im Inland
Leich (PIStB 2021, 332 ff) stellt die steuerlichen Konsequenzen und Compliance-Verpflichtungen bei Bauleistungen ausländischer Unternehmer im Inland dar. Sie weist insbesondere darauf hin, dass auch ohne eine DBA-rechtliche Betriebsstätte der Leistungsempfänger zum Einbehalt der Bauabzugsteuer und der Leistungserbringer als inländischer Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet sind; diese zuletzt genannte Verpflichtung bestehe aber mangels DBA-rechtlicher Betriebsstätte nur dann, wenn sich die Bauarbeiter an mehr als 183 Tagen in Deutschland aufhalten. Der Nachweis ist dabei oft schwierig, weshalb sich empfehle, die tatsächliche Anwesenheit der Bauarbeiter im Inland zB anhand von Reisekostenabrechnungen oder fortlaufenden Kalendereinträgen zu dokumentieren. Liegt eine DBA-rechtliche Betriebsstätte vor, ist deren Gewinn unter Anwendung der Verrechnungspreisgrundsätze zu ermitteln, wobei meist die Kostenaufschlagsmethode herangezogen und ein Gewinnaufschlag iHv 5 % bis 10 % als fremdüblich erachtet wird. Die angestellten Überlegungen sind großteils auch auf die österreichische Rechtslage übertragbar.