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Hypotheken- und Katastersteuern
Entscheidung: UBS Real Estate, C-478/19 und C-479/19.
Normen: Art 63 AEUV.
Art 56 EG (nach Änderung jetzt Art 63 AEUV) ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der die Ermäßigung der Hypotheken- und Katastersteuern ausschließlich geschlossenen Immobilienfonds zu gewähren ist, nicht aber offenen Immobilienfonds, sofern sich diese beiden Fondskategorien in objektiv vergleichbaren Situationen befinden, es sei denn, eine solche Ungleichbehandlung ist durch das Ziel gerechtfertigt, systemische Risiken auf dem Immobilienmarkt zu begrenzen.