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Kündigungsschutz leitender Angestellter
Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins ein leitender Angestellter ist und welche Konsequenzen sich daraus für dessen Kündigungsschutz ergeben ().
Der Kläger war als Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins angestellt. Diese Position macht ihn jedoch nicht automatisch zum „leitenden Angestellten“ im arbeitsrechtlichen Sinne (der Begriff „leitender Angestellter“ wird insbesondere auch im Arbeitszeitrecht verwendet, unterliegt in diesem Fall jedoch anderen Kriterien als im Bereich des Arbeits- bzw Betriebsverfassungsrechts; in der Praxis ist der Kreis der leitenden Angestellten iSd Arbeitszeitrechts weiter als jener im Sinne des ArbVG). Maßgeblich für die Frage, ob ein Arbeitnehmer ein „leitender Angestellter“ gemäß § 36 Abs 2 Z 3 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist, ist die Frage, ob er durch seine Position – und deren konkrete Ausgestaltung – an der Seite des Arbeitgebers und durch Ausübung von Arbeitgeberfunktionen in einen Interessengegensatz zu anderen Arbeitnehmern geraten kann. In der Rechtsprechung wird dabei neben der Entscheidungsbefugnis in betriebstechnischen, kaufmännischen und administrativen Belangen, insbesondere auf die Ents...