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Kündigungsverzicht bei einem begünstigten Behinderten
Unterliegt ein Arbeitnehmer mehreren Kündigungsschutzbestimmungen, sind alle Schutzmaßnahmen zu beachten. Wurde gegenüber einem begünstigten Behinderten ein Kündigungsverzicht abgegeben, ist der Arbeitnehmer daher auch dann nicht kündbar, wenn ein Kündigungsgrund iSd BEinstG vorliegt ().
Sachverhalt
Zu beurteilen war folgender Sachverhalt:
Die Dienstnehmerin ist seit 1992 begünstigt Behinderte und begründete am ein Dienstverhältnis zum Arbeitgeber. Am gab der Arbeitgeber einen Kündigungsverzicht in Bezug auf das gegenständliche Dienstverhältnis bis zur Erreichung des Regelpensionsalters der Dienstnehmerin ab. Am bzw sprach der Arbeitgeber – ohne Einholung der behördlichen Zustimmung – die Kündigung per bzw aus.
Bereits aufgrund der ersten Kündigung (am ) wurde ein gerichtliches Verfahren über die Feststellung eines aufrechten Dienstverhältnisses geführt. Der OGH bestätigte dabei im Ergebnis, dass seit ein durchgehendes Dienstverhältnis vorliegt ().
Am beantragte der Arbeitgeber die nachträgliche Zustimmung zur Kündigung vom . Dieser Antrag wurde am ausgeweitet, indem in eventu auch die nachträgliche Zustimmung zur Kündigung ...