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PV-Info 3, März 2021, Seite 11

Der Frühstarterbonus

Christian Artner

Ab wird die „Hacklerregelung“ (abschlagsfreie Frühpension) durch den Frühstarterbonus ersetzt. Die Wiedereinführung der Abschläge wurde von einem heftigen parlamentarischen Schlagabtausch über Gerechtigkeit im Pensionssystem begleitet. Um den gerade im Pensionsrecht bedeutsamen Vertrauensschutz zu wahren, wurde das neuerliche Ende der Abschlagsfreiheit mit einer Übergangszeit von einem Jahr bis Ende 2021 beschlossen.

Zick-Zack-Kurs

Derzeit besteht für Männer die Möglichkeit, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr mit 45 „echten“ Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschlagsfreiheit war zuletzt mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, BGBl I 2019/98, ausgegeben am , kurz vor den Wahlen im Herbst 2019 wiedereingeführt worden, nachdem sie schon einmal abgeschafft worden war. Durch die (neuerliche) Abschaffung der Abschlagsfreiheit für Pensionsleistungen bei langer Versicherungsdauer soll daher die zuvor geltende Regelung wieder angewendet werden.

Abschläge

Konkret bedeutet die gesetzliche Änderung, dass man zwar weiterhin mit dem auf die Vollendung des 62. Lebensjahres folgenden Monatsersten die Pension (Korridorpension, Langzeitversichertenpension) antreten kann, aber wieder Abschläge von

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