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SWI 3, März 2018, Seite 156

Internationale steuerliche Korrespondenzvorschriften („Linking Rules“)

Oertel (BB 2018, 351 ff) analysiert BEPS-Aktionspunkt 2, der Empfehlungen zur Schaffung internationaler steuerlicher Korrespondenzvorschriften („linking rules“) enthält. Diese sollen die in- und ausländische steuerliche Behandlung „verlinken“ und damit eine korrespondierende Behandlung von Rechtsfragen in mehreren Staaten sicherstellen. Oertel nimmt zunächst Bezug auf § 8b Abs 1 Satz 2 und Abs 3 Satz 4, § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 dKStG und §§ 10 und 22 dEStG. Als Korrespondenzregeln bezeichnet sie auch Kontrollmitteilungen und Empfängerbenennungsverlangen nach § 160 dAO, weil auch diese Bestimmung eine korrespondierende Behandlung von Einnahmen und Ausgaben zum Ziel habe. Darauf aufbauend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, weshalb es im deutschen Recht kein allgemeines steuerliches Korrespondenzprinzip gäbe. Sie verweist dazu auch auf BFH , I R 6/11 und 8/11, wonach sich ein Korrespondenzgebot weder aus dem Abkommensrecht noch aus dem nationalen Steuerrecht ergebe. Auch eine Ableitung aus dem Verfassungsrecht scheide aus. Einer generellen Einführung eines Korrespondenzprinzips stünden zudem auch aus internationaler Sicht Bedenken entgegen. Der Gesetzgeber sei aber jedenfalls g...

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