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EuGH: Keine Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Nebenleistungen, wenn die Hauptleistung dem Normalsteuersatz unterliegt
In seinem Urteil vom , C-463/16, Stadion Amsterdam CV, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob eine Leistung, die aus mehreren Elementen besteht und die jeweils isoliert betrachtet einem unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz unterliegen würden, für Zwecke der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes und des Normalsteuersatzes in zwei Leistungen aufgespalten werden kann. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Stadion Amsterdam CV (kurz: Stadion Amsterdam) ist eine Gesellschaft, die einen Mehrzweckgebäudekomplex namens Arena, bestehend aus einem Stadion mit den dazugehörigen Einrichtungen, betreibt. Das Museum des Fußballclubs AFC Ajax befindet sich ebenfalls in diesem Komplex. Stadion Amsterdam vermietet das Stadion an Dritte zur Abhaltung von Sportwettkämpfen und gelegentlich für den Auftritt von ausübenden Künstlern. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, die Arena während der Zeiten, in denen keine Sport- oder Musikveranstaltungen stattfinden, im Rahmen von entgeltlichen Besichtigungstouren zu besuchen, die sich „World of Ajax“ nennen und aus einem geführten Stadionrundgang sowie einem nicht geführten Besuch des Museums des AFC Ajax bestehe...