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PV-Info 3, März 2021, Seite 2

Die neue Homeoffice-Regelung im Steuerrecht

Monika Kunesch

Mit Beschluss am (2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG, 237/BNR 27. GP) hat der Nationalrat nach nunmehr einem Jahr „Corona-Homeoffice“ vorerst für steuerrechtliche Belange eine Homeoffice-Regelung beschlossen (die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten). Rasch danach, am , hat das BMF Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Homeoffice-Pauschale veröffentlicht. Im nachfolgenden Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen samt erläuternden Bemerkungen und Ansichten der Finanzverwaltung.

Wohnung im Sinne der Homeoffice-Regelung

Der Begriff „Wohnung“ im Sinne der Homeoffice-Regelung ist im Laufe der Gesetzwerdung weiter gefasst worden. So wurde aus „[…] ausschließlich in seiner Wohnung […]“ im Gesetzesentwurf „[…] ausschließlich in der Wohnung […]“ in der endgültigen Fassung. Als Wohnung zählen nicht nur der eigene Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz, sondern auch die Wohnung des Lebenspartners und von nahen Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer dort im Homeoffice tätig wird. Dem völlig freien „mobile working“ wird steuerrechtlich insofern ein Riegel vorgeschoben, als Parks oder andere öffentliche Flächen, Restaurants oder Cafés, Vereinslokal...

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