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Neue Regeln für Dritt-Zahlungsdienstleister
Klare rechtliche Rahmenbedingungen für Dritt-Zahlungsdienstleister und eine Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr sind die Ziele des neuen Zahlungsdienstegesetzes 2018, das die Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat (RV 11 BlgNR 26. GP). Da sich der Zahlungsverkehrsmarkt in technischer Hinsicht erheblich weiterentwickelt hat, ist eine Überarbeitung des bisherigen Aufsichtsregimes für Zahlungsdienstleister notwendig, so die ErlRV.
Die geplanten Maßnahmen umfassen etwa die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten, die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen sowie die Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen.
Die Umsetzung erfolgt aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben, die laut Folgenabschätzung mit mehrheitlich vollharmonisierten Vorschriften weitgehend keinen nationalen Spielraum zulassen. In Kraft treten soll das neue Gesetz grundsätzlich mit , wobei die Umsetzung der EU-Vorgaben bereits bis erfolgen hätte sollen. Bestimmte technische Regulierungsstandards werden 18 Monate nach Inkrafttreten des entsprechenden delegierten Rechtsaktes, den die Europäische Kommission zu erla...