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Verfall bei Gehaltsdifferenzen wegen Einstufungskonflikten
Verfallsbestimmungen, die Ansprüche auf Gehaltsdifferenzen aus unrichtiger Einstufung erfassen, betreffen nicht nur Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einreihung in die Gehaltstafel, die Beschäftigungsgruppe, das Berufsjahr und das Gehaltsgebiet, sondern auch Konflikte über das sich aufgrund dieser Einreihung ergebende kollektivvertragliche Entgelt ().
Strittige Rechtsansprüche sollen möglichst rasch bereinigt werden. Daher sehen Verfallsbestimmungen in einigen Kollektivverträgen vor, dass offene Ansprüche bei sonstigem Verfall innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen sind. Teilweise beziehen sich solche Verfallsregelungen nur auf bestimmte Ansprüche (zB Überstundenentgelt). Falls eine kollektivvertragliche Verfallsklausel nicht anwendbar ist (weil etwa der anzuwendende Kollektivvertrag eine solche nicht enthält oder kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt), ist die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1486 Z 5 ABGB zu S. 21berücksichtigen (soweit nicht eine abweichende arbeitsrechtliche Bestimmung zu beachten ist). Der Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses verjährt nach 30 Jahren.
Im eingangs angesprochenen Fall machte der Kläger Gehaltsdifferenzen gelt...