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SWI 5, Mai 2015, Seite 243

EuGH: Pauschalabzug für exterritoriale Kosten und Freizügigkeit der Arbeitnehmer

In seinem Urteil vom , Rs C-512/13, Sopora, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob die Zuerkennung eines pauschalen Steuerabzugs für exterritoriale Kosten eines „eingereisten Arbeitnehmers“ aus einem anderen Mitgliedstaat gegen die im AEUV verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, wenn ein derartiger pauschaler Steuerabzug davon abhängig gemacht wird, dass sich der Wohnsitz des „eingereisten Arbeitnehmers“ mehr als 150 Kilometer von der Grenze des betreffenden Mitgliedstaates entfernt befindet. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Nach niederländischem Steuerrecht gehören bestimmte Kostenerstattungen, die den Arbeitnehmern gezahlt werden, zum steuerpflichtigen Lohn. Diese Kostenerstattungen sind aber von der Lohnsteuer befreit, wenn sie gewährt werden, um die Zusatzkosten auszugleichen, die einem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er sich während eines Zeitraums von nicht mehr als acht Jahren außerhalb seines Herkunftslands aufhält („exterritoriale Kosten“). Wohnt der betroffene Arbeitnehmer mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt, sieht das niederländische Steuerrecht eine Pauschalregelung vor, wona...

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