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SWI 4, April 2020, Seite 204

EuGH: Personalentsendung im Konzern gegen Erstattung der Kosten ist mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz

In seinem Urteil vom , San Domenico Vetraria, C-94/19, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Personalentsendung einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der San Domenico Vetraria SpA (im Folgenden: SDV) und der Agenzia delle Entrate (Steuerverwaltung, Italien) über Abzüge von der Mehrwertsteuer für das Steuerjahr 2005, die auf die Beträge gezahlt wurde, die die SDV ihrer Muttergesellschaft Avir SpA (im Folgenden: Avir) wegen der Entsendung einer Führungskraft erstattet hatte.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Lauf des Jahres 2004 entsandte Avir eine ihrer Führungskräfte an ihre Tochtergesellschaft SDV, um die Stelle des Direktors einer ihrer Betriebsstätten zu besetzen. In diesem Rahmen erhielt SDV von ihrer Muttergesellschaft Rechnungen in Höhe der Kosten, die wegen der Entsendung der Führungskraft entstanden waren. Diese mit der Entsendung verbundenen Kosten erstattete SDV an Avir mit Mehrwertsteuer, um anschließend vom Vorsteuerabzugsrecht Gebrauch zu machen. Die Steuerverwaltung war der Auffassung, dass die Erstattungen ...

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