zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 19a Sonderregelungen für Verkaufsstellen

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Beschäftigungen nach Öffnungszeitengesetz
A.
Welche sind erlaubt?
1
B.
Welche nicht?
2
II.
Rechtsfolgen der Samstagnachmittagsarbeit
A.
Normalfall (Abs. 2 iVm Abs. 3)
3- 5
B.
Abweichungsvereinbarungen (Abs. 4)?
6- 8
C.
Kollektivvertragliche weitere Abweichungen (Abs. 5)
9, 10

I. Beschäftigungen nach Öffnungszeitengesetz

A. Welche sind erlaubt?

1

Abs. 1 ergänzt § 19 Abs. 1 im Sinne einer besonderen gesetzlichen Abweichung. Sie erlaubtArbeiten an Samstagnachmittagen während der gesetzlich erlaubten Öffnungszeiten auch für Jugendliche nach 13 Uhr, knüpft aber daran besondere Rechtsfolgen. Erlaubt sind nur Arbeiten in offenen Verkaufsstellen i.S.d. Abs. 1 bis 3 des § 1 ÖffnungszeitenG. Auch diese direkte gesetzliche Ergänzung ist von einer kollektivvertraglichen Zulassung unabhängig, da sie ihrer nicht bedarf. Entscheidend für diese sind für den Kleinverkauf von Waren oder die Entgegennahme von Warenbestellungen im Kleinverkauf bestimmte Betriebseinrichtungen (Läden und sonstige Verkaufseinrichtungen).

B. Welche nicht?

2

Nicht erlaubt erscheinen Samstagnachmittagsbeschäftigungen im Rahmen des bloßen Kleinverkaufs von Tankstellen, da diese...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.