AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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§ 10 Überstundenvergütung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |||
II. | Überstundenentgelt | |||
A. | Überstundengrundlohn und Normallohn (Abs. 3) | |||
1. | Regelung auch des Grundlohnes? | |||
2. | Bemessungsgrundlage für den Mindestzuschlag | |||
3. | Abweichungsermächtigung für den Kollektivvertrag | |||
B. | Überstundenzuschlag (Abs. 1 Z 1, Abs. 3) | |||
1. | Mindesthöhe | |||
2. | Günstigere Zuschläge | |||
C. | Pauschalierungsvereinbarungen | |||
1. | Überstundenpauschalen und All-In-Entgelt | |||
2. | Unterdeckungsfolgen | |||
III. | Überstundenzeitausgleich | |||
A. | Zur Festlegungsbefugnis (Abs. 2) | |||
B. | Ausmaß und Entgelt | |||
C. | Verbrauchsfragen: Zeitpunkte, Störungsfälle | |||
D. | Rückumwandlungsfälle | |||
IV. | Verfall und Verjährung | |||
A. | Grundsätzliches | |||
1. | Überstundenentgelte | |||
2. | Zeitausgleiche | |||
B. | Verfallsfristenhemmung bei Aufzeichnungsmängeln |
I. Grundsätzliches
1
Im Anwendungs- bzw. Geltungsbereich des AZG - genauer nach Maßgabe des § 1, ohne die Abweichungen, die sich aus § 19b ergeben - begründet § 10 einen relativ zwingenden Anspruch des Arbeitnehmers auf erhöhtes Entgelt für Überstunden, mit entsprechender Verteuerung der Überstunden für den Arbeitgeber.
Diese Mindestansprüche sind zudem vielfach durch die Branchenkollektivverträge zugunsten der Arbeitnehmer verbessert ...