Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 1 Geltungsbereich

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
13
II.
Beschränkung auf Arbeitsverhältnisse
49
III.
Welche Arbeitsverhältnisse sind ausgenommen? Inhaltliche Reichweite dieser Ausnahmen?
A.
Arbeitsverhältnisse Jugendlicher
1113
B.
Arbeitsverhältnisse zu Gebietskörperschaften etc.
1417
C.
Landarbeitnehmer/-innen
18, 19
D.
Bäckereiarbeitnehmer/-innen
20, 21
E.
Hausgehilfen und Hausangestellte; besondere Betreuungskräfte
2228
F.
Hausbesorger und Hausbetreuer
29, 30
G.
Lehr- und Erziehungskräfte
3138
H.
Leitende Angestellte
3950
I.
Heimarbeiter/-innen
51, 52
J.
Gesundheitsberufe oder sonst ununterbrochen betriebsnotwendige Tätigkeiten in Krankenanstalten
5355
IV.
Ausnahme bei Auslandsarbeit?
5663

I. Grundsätzliches

1

Entgegen dem ersten Anschein regelt das Gesetz im Abschnitt 1 seinen persönlichen Geltungsbereich nicht umfassend, sondern nur den Geltungsbereich jener Arbeitszeitbestimmungen, die im Wesentlichen (wenngleich nicht ausnahmslos) dem persönlichen Arbeitsschutz dienen, also der Begrenzung der Arbeitszeiten durch Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten.

Seit BGBl. 1992/833, womit Abschnitt 6a eingefügt wurde, sieht nämlich § 19b für die dort geregelten vertragsrechtlichen Arbeitszeitbestimmungen ein...

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