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Zur Dienstgebereigenschaft der britischen Limited nach dem Brexit
OGH bestätigt bisherige Praxis der ÖGK
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz: Vereinigtes Königreich) ist mit dem Brexit aus der EU ausgeschieden. Die ÖGK vertritt die Ansicht, dass der oder die Gesellschafter der britischen private limited company (kurz: Limited) mit Hauptsitz in Österreich als Einzelunternehmer oder über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Funktion des Dienstgebers übernehmen. Manche dieser Limiteds wollen freilich unter Berufung auf das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (kurz: Handelsabkommen) weiterhin in Österreich als Dienstgeber fungieren. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, welche Ansicht zutreffend ist und ob sich neben der Berufung auf das Handelsabkommen sonstige zwingenden Argumente für einen Beibehalt der Dienstgebereigenschaft einer britischen Limited ergeben können.
1. Gründungs- vs Sitztheorie
Der EuGH und ihm folgend der OGH leiten aus der Niederlassungsfreiheit (Art 49 und 54 AEUV) den Vorrang der Gründungstheorie im Gesellschaftsrecht ab. Die Rechts- und Parteifähigkeit richten sich somit nach dem Recht des Gründungsstaates, und zwar auch nach einer allfälligen Verlegung des Hauptverwaltungssitzes. Der OGH hat explizit...