AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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§ 1 Geltungsbereich
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz | ||
A. | Was regelt das Arbeitsruhegesetz? | ||
B. | Rechtscharakter der Ruhezeitbestimmungen | ||
C. | Entgeltpflicht der Ruhezeiten? | ||
II. | Grundsätzliches zum Geltungsbereich | ||
A. | Weitgehende Übereinstimmung mit dem AZG | ||
B. | Besonderheiten: Worin liegen die Abweichungen vom AZG? | ||
III. | Sonstiges zum Geltungsbereich | ||
IV. | Was gilt bei Auslandsarbeit? | ||
V. | Ausnahme für Kirchen und Religionsgesellschaften? |
I. Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz
A. Was regelt das Arbeitsruhegesetz?
1
Das ARG regelt - mit äußerst breitem Geltungsbereich, der aber dennoch Ausnahmen hat, die meist durch speziellere Gesetze (bei einem Großteil der Lenker von Kraftfahrzeugen sogar durch direkt geltende EU-Bestimmungen) geschlossen werden - nicht alle, sondern lediglich zwei wichtige arbeitszeitrechtliche Ruhezeitaspekte: die wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Feiertagsruhe.
2
Beide Ruhezeiten ergänzen die in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ruhepausen und die täglichen Ruhezeiten (insbesondere die § 11 und 12 AZG).
Sachlich handelt es sich durchgehend um persönlichen Arbeitnehmerschutz, wie die umfassende Sanktionierung mit Verwaltungsstrafen unterstreicht.
Zusätzlich bringen sie familien- und gesellsch...