AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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§ 3 Normalarbeitszeit
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |||
II. | Worin liegt die wesentliche Bedeutung der Normalarbeitszeit? | |||
A. | Vereinbarungsgebot | |||
B. | Verteilungs- und Planungsgebot | |||
C. | Entgelterwerbssicherheit | |||
D. | Strafbarkeit von Überschreitungen? | |||
III. | Überblick der Abweichungsmöglichkeiten | |||
A. | Vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag | |||
1. | Allgemein anwendbare Abweichungsbestimmungen | |||
2. | Abweichungen für bestimmte Betriebsarten | |||
B. | Von der 40-Stunden-Begrenzung der Normalarbeitszeit einer Woche | |||
1. | Allgemein anwendbare Abweichungsbestimmungen | |||
2. | Abweichungen für bestimmte Betriebsarten | |||
C. | Voraus-Resümee | |||
IV. | Zum Lohnausgleichsgebot des 2 |
I. Grundsätzliches
1
In dieser Bestimmung spricht das AZG die für das gesamte österreichische Arbeitszeitrecht kennzeichnende Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Normalarbeitszeit an. § 3 Abs. 1 regelt zudem den grundsätzlichen Tages- und Wochenumfang der Normalarbeitszeit, macht aber im einschränkenden letzten Halbsatz bereits deutlich, dass der darin verwendete Ausdruck „wöchentliche Normalarbeitszeit“ nicht immer - in Wahrheit immer seltener - meint, dass sie auch innerhalb von jeweils einer Woche zu erbringen ist. Auf die im Laufe der Entwicklung ...