AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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§ 2 Begriff der Arbeitszeit
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |||
II. | Was gilt als Arbeitszeit? | |||
A. | Erschließung aus dem Wesen des Arbeitsverhältnisses | |||
B. | Abgrenzungsfragen zu Beginn und Ende | |||
C. | Arbeitsbereitschaften und Reisezeiten als Sonderformen | |||
1. | Begrifflich | |||
2. | Entgeltrechtlich | |||
3. | Arbeitszeitgrenzen | |||
D. | Reisezeiten als Vollarbeitszeiten? | |||
E. | Feiertagsruhe und Ersatzruhe? | |||
F. | Zeiten von Urlaub und Dienstverhinderungen | |||
III. | Was gilt nicht als Arbeitszeit? | |||
A. | Bloße Wegzeiten | |||
B. | Ruhepausen und Ruhezeiten | |||
C. | Rufbereitschaftszeiten | |||
D. | Aus- und Weiterbildungszeiten? | |||
IV. | Bedeutung der Tagesarbeitszeit-Definition | |||
V. | Bedeutung der Wochenarbeitszeit-Definition | |||
VI. | Zusammenrechnung von Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern | |||
A. | Welche Zeiten zählen hier als Arbeitszeit? | |||
B. | Was bedeutet „Höchstgrenze“ der Arbeitszeit? | |||
C. | Wissen oder Wissen-Müssen? Informations- oder Ermittlungspflichten? | |||
D. | Rechtsfolgen bei Verstoß? | |||
E. | Individualrechtliche Probleme |
I. Grundsätzliches
1
§ 2 enthält in den Abs. 1 und 2 mehrere Legaldefinitionen i.e.S. und in Abs. 3 die (selbstverständliche, keine materiellen Änderungen bewirkende) Klarstellung der Geschlechtsneutralitä...