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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15 Lenkpausen

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

EB RV 1432 BlgNR XXII. GP

„Zu § 15:

Diese Bestimmung regelt die Lenkpausen, wobei die Grundregelung in Abs. 1 unverändert bleibt und die Abs. 2 und 3 ebenfalls dem geltenden Recht entsprechen (bisher Abs. 5 und 6).“

EB RV 903 BlgNR XXV. GP, S. 6

„Zu § 15 Abs. 1a:

Die Lenkzeit von Kleinfahrzeugen kann bereits derzeit gemäß § 14a Abs. 1 durch Kollektivvertrag auf die nach der EU-Lenkzeitenverordnung zulässige Dauer verlängert werden. Nunmehr soll eine solche Angleichung an das EU-Niveau auch bei den Lenkpausen ermöglicht werden.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches, insbesondere Lenkpausenbegriff
1- 3
II.
Die Mindestlenkpausen
A.
Erwachsene (Abs. 1, 1a und 3)
4- 6
B.
7

I. Grundsätzliches, insbesondere Lenkpausenbegriff

1

Die notwendigen Lenkpausen können zwar auch durch Ruhepausen erfüllt werden, sind aber mit den Ruhepausen weder begrifflich noch hinsichtlich der Regelungen identisch (zur Regelung Letzterer siehe § 13c).

Während sich für die Lenker von VO-Fahrzeugen die Lenkpausen, dort Fahrtunterbrechungen genannt, in Art. 7 EG-VO Nr. 561/2006 finden, mit den Halteplatz-Abweichungsmöglichkeiten des Art. 12, sind sie für sonstige Fahrzeuge in...

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