AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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S. 13612. Teilzeit-Gleitmodelle
Gleitzeit-Ergänzungsvereinbarung bei Teilzeit
Im Sinne der Ermächtigung durch die Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit vom __________ werden im Hinblick auf die Teilzeitbeschäftigung, welche aktuell __________ Stunden je Woche beträgt, folgende Abweichungen von der Gleitzeit-Betriebsvereinbarung vereinbart:
Die fiktive Normalarbeitszeit wird auf Grundlage des vertraglichen Teilzeitausmaßes wie folgt festgelegt: __________
Kernarbeitszeit: __________.
Gleitzeitrahmen wie folgt zeitlich enger: __________.
Diese Vereinbarung gilt ab __________ auf unbestimmte Dauer, längstens jedoch auf die Dauer der Geltung obiger Gleitzeitbetriebsvereinbarung.
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__________, am __________ | |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer (Unterschriften) |
S. 1362Gleitzeit-Einzelvereinbarung bei Teilzeit
Das Ausmaß der vereinbarten Teilzeit beträgt __________ Stunden pro Woche.
Die Normalarbeit wird als gleitende Arbeitszeit wie folgt erbracht:
Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________;
Gleitzeitrahmen: Arbeitstage __________, frühester Beginn __________, spätestes Ende __________; die Normalarbeitszeitgrenze von 10 Stunden darf bei längerem Gleitzeittagesrahmen nicht überschritten werden,
Kernarbeit...