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PV-Info 7, Juli 2017, Seite 2

Der Beschäftigungsbonus ab 1. 7. 2017

Andreas Gerhartl

Der Beschäftigungsbonus wurde am im Nationalrat beschlossen; diese Förderung tritt daher mit in Kraft. Im Folgenden wird ein Überblick unter Zugrundelegung der auf der Internetseite der Austria Wirtschaftsservice GmbH (im Folgenden: AWS) veröffentlichten Sonderrichtlinie „Beschäftigungsbonus“ des BMWFW im Einvernehmen mit dem BMF sowie dem Bundeskanzler in der Fassung vom gegeben.

Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (RV 1620 BlgNR 25. GP; die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten), sollen – zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten in Österreich – die notwendigen Instrumente für die im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 vorgesehenen Maßnahmen, unter anderem der sogenannte Beschäftigungsbonus, geschaffen werden.

Mit dem Beschäftigungsbonus soll ein Beitrag zur teilweisen Reduktion der Lohnnebenkosten in Verbindung mit der Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse geleistet werden. Der Beschäft...

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