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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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AZG | Arbeitszeitgesetz (4. Auflage)

1. Erhöhte Anlassfall-Überstunden-Einzelvereinbarung bei ViertagewocheBei Betrieben mit Betriebsrat siehe das Betriebsvereinbarungsmuster oben zu II/C/1 Pkt. 5. Dieser Punkt kann auch als eigenständige Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die dortige Empfehlung sollte dies jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden.

Überstunden-Einzelvereinbarung

gemäß § 7 Abs. 6 zweiter Satz und 6a AZG

1.

Festgehalten wird, dass gemäß schriftlicher Vereinbarung vom __________ die Normalarbeitszeit im Rahmen einer regelmäßigen Viertagewoche gemäß § 4 Abs. 8 AZG erbracht wird.

2.

Für folgenden Anlassfall __________ wird hiermit gemäß § 7 Abs. 6 zweiter Satz AZG und in Kenntnis des Ablehnungsrechts gemäß § 7 Abs. 6a AZG vereinbart, dass an den Arbeitstagen der Viertagewoche die 10-Stunden-Grenze durch Überstunden bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden kann.

3.

Die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser besonderen Viertagewoche--Überstunden ist für die zu erbringenden Arbeiten (Art: __________.) durch __________ vom __________ festgestellt.

3.

(Oder) Die besonderen Viertagewoche-Überstunden setzen die vorherige Feststellung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit voraus. Mit der Feststellung beauftragt ...

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