AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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a) MindestbesetzungsklauselAn die Gleitzeitrahmen-Bestimmungen anfügen oder als eigenständigen Punkt einfügen. Siehe im Übrigen Rz. 25-27 zu § 4b AZG.
Über die Kernarbeitszeit hinaus hat/haben die Organisationseinheit/en __________ schon ab __________ Uhr bzw. noch bis __________ Uhr folgende Mindestbesetzung/en aufzuweisen: __________ Die Entscheidung, wer diese an welchen Tagen durch frühere bzw. längere Normalarbeit übernimmt, bleibt der im Voraus zu treffenden und arbeitnehmerseitig zu dokumentierenden, auch die Fairness beachtenden Einigung innerhalb des jeweiligen Teams überlassen. Für den Fall der Nichteinigung oder Fairnessverstößen im Team oder bei Verhinderung des Verpfichteten entscheidet ausnahmsweise der Arbeitgeber (Vorgesetzte).