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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15m Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

EB RV 399 BlgNR XXII. GP

„Zu § 15m MSchG und § 8e VKG:

In Fortführung der bisherigen Regelungen des § 15h Abs. 6 MSchG und § 8 Abs. 6 VKG soll bei einer Ablehnung der von einem Elternteil beabsichtigten Teilzeitbeschäftigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin an Stelle der Teilzeitbeschäftigung Karenz in Anspruch genommen werden können.

Gibt das Arbeits- und Sozialgericht dem Begehren des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin statt, hat der Elternteil folgende Möglichkeiten: Er kann das in der Entscheidung enthaltene Modell annehmen oder binnen einer Woche nach Zustellung des Urteils gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin erklären, dass er Karenz längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch nimmt.

Neu eingeführt wird die Möglichkeit, auch während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens über die Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung Karenz in Anspruch nehmen zu können, wobei diese Karenz grundsätzlich bis zur Rechtskraft des Urteils, längstens jedoch bis zum 2. Geburtstag des Kindes, dauert.“

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Soweit notwendig, wurden die Möglichkeiten dieser Bestimmung schon in die Verfahrenskontexte der Teilzeitbestimmungen eingebaut.

Eine gesondert...

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