AZG | Arbeitszeitgesetz
4. Aufl. 2017
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S. VVorwort zur 4. Auflage
Seit dem Erscheinen der 3. Auflage des Kommentars sind wieder gut zweieinhalb Jahre vergangen. Ein beachtlicher Teil der Arbeitszeitgesetze wurde erneut novelliert. Auch wenn es keinen einzelnen großen Reformwurf gab, wurde in diesen zweieinhalb Jahren das AZG in immerhin sieben Novellen an vielen Ecken und Enden geändert. Die wichtigsten Neuerungen betrafen die Dienstreise-Arbeitszeitbestimmungen zu angeordnetem Lenken und vor allem EU-abhängige Sonderbestimmungen im Verkehrsbereich, aber auch erstmalige Regelungen zu All-in-Vereinbarungen, zwar im AVRAG, aber mit wichtigen Auswirkungen auf das Gefüge von Normalarbeitszeit- und Überstundenentgelt bei Neuvereinbarungen ab . Auch das ARG wurde in nicht weniger als fünf Novellen da und dort Änderungen unterzogen.
Per 1.7. bzw. erfolgten - bescheidene, aber dennoch - bürokratische Deregulierungsmaßnahmen, wie der Entfall von manchen Meldungen an das Arbeitsinspektorat und von zusätzlichen Pausenvorschreibungen durch das Arbeitsinspektorat, aber auch die Lockerung der Meldefristen in außergewöhnlichen Fällen von 4 auf 10 Tage sowie der Entfall der Auflagepflicht der Gesetze, auch im KA-AZG, BäckAG, KJBG, MSchG und VKG. Zu den Elternteilzeiten i...