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ATAD-Umsetzung in Deutschland
Das dBMF hat am einen überarbeiteten Referentenentwurf zur ATAD-Umsetzung veröffentlicht. Baaske (Blog Handelsblatt ) stellt die darin enthaltenen Änderungen und Anpassungen zum ersten Entwurf vom dar. Trotz bedeutender Kritik hält der Referentenentwurf an einem Niedrigsteuersatz von 25 % fest, verbunden aber mit der Absichtsbekundung, eine Anpassung bis Ende 2020 vorzunehmen. Als nahestehende Personen sollen auch Personen gelten, die in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken, wobei ein Zusammenwirken von mittelbaren und unmittelbaren Gesellschaftern von Personengesellschaften widerleglich vermutet wird, und zwar auch bei sog Publikums-KGs. Im Aktivkatalog wurde die in der Praxis bedeutsame Regelung zu Gewinnausschüttungen angepasst, indem die Ungleichbehandlung von Liquidationsausschüttungen behoben wurde. Für die Fonds-Praxis enthält die Überarbeitung den bereits nach derzeitiger Rechtslage geltenden Vorrang des InvStG.