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Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Info des 2020-0.271.800.
Arbeitslohn iZm im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten:
DBA mit einer Art 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip): Behandlung des Arbeitslohns für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer entsprechend DBA; etwaige bilateral getroffene Konsultationsvereinbarungen gehen vor.
Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland: Sondervereinbarung mit Deutschland, der zufolge COVID-19-bedingte Homeoffice-Tage als im „normalen Tätigkeitsstaat“ ausgeübte Tage gelten; für Grenzgänger zählen diese nicht als Tage der Nichtrückkehr.
Grenzgängerregelung des DBA Liechtenstein: Personen, die bisher als Grenzgänger eingestuft wurden, weil sie „in der Regel an jedem Arbeitstag“ gependelt sind, nun aber zur Eindämmung der weiteren Verbreitung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice tätig werden, verlieren ihre Grenzgängereigenschaft dadurch nicht.
Grenzgängerregelung des DBA Italien: gegenwärtige Konsultationsgespräche vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie.
Kurzarbeitsunterstützungen: Eine Kurzarbeitsunterstützung, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bezahlt, ist im Anwendungsbereich einer dem Art 15 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung aufgrund des Kausalitätspri...